Nach einer Überprüfung unseres Wasserleitungsnetzes hat die Wasserversorgung festgestellt, dass einige Hausanschluss-Schieber nicht, oder sehr schwer auffindbar sind (z.B. mit Pflanzen verstellt usw.).
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass gemäss Wasserversorgungs-Reglement, Abschnitt IV, der jeweilige Abonnent dafür verantwortlich ist, dass der Hausanschluss-Schieber jederzeit frei und bedienbar ist. Dies ist wichtig, damit im Falle eines Rohrbruches das Wasser schnell abgestellt und Folgeschäden an Ihrem Eigentum verhindert werden können.
Schwimmbad-Füllungen: Meldung, Möglichkeit für Bezug ab Hydrant
Wir bitten Sie, die Füllung Ihres Schwimmbades 1 bis 2 Tage vorher der Wasserversorgung zu melden. Ihre Information erleichtert uns die Kontrolle und Auswertung der Verbrauchszahlen. Besten Dank.
Pool-Füllung ab Hydrant
Sie haben die Möglichkeit, Ihr Schwimmbad ab Hydrant füllen zu lassen.
Die Wasserversorung der Genossame Tuggen stellt sich für diese Dienstleistung zur Verfügung.
Pro Füllung wird ein Pauschalbetrag von Fr. 120.00 erhoben; dazu kommt der effektive Wasserbezug (Messung mit Uhr) zum üblichen Verbrauchs-Preis von Fr. 1.20 pro m3. Pauschale und m3-Preis sind exkl. MWSt.
Der Wasserbezug ab Hydrant ist für Privatpersonen verboten.